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AMTSGERICHTSDIREKTOR

ZUM KUNSTWERK ERKLÄRT

Amtsgerichtsdirektor Christian Berg zum Kunstwerk erklärt

Weil der Direktor des Amtsgerichts Ebersberg, Christian Berg, ein Kunstwerk zensierte und damit in die Freiheit der Kunst eingriff, habe ich ihn am 9.April 2017 öffentlich zum Kunstwerk erklärt.

In einer mit meiner Jurorentätigkeit für die Jahresausstellung des Ebersberger Kunstvereins verbundenen Ausstellung zeigte ich u.a. die Installation „Kunstschießplatz!!!“ Beim „Kunstschießplatz!!!“ hat das Publikum die Möglichkeit, auf ein Bild des eigenen Konterfeis mit einem Luftgewehr zu schießen - eine Auseinandersetzung mit Immanuel Kants Würdebegriff: „Die Pflicht des Menschen besteht darin, die Würde der Menschheit in der eigenen Person zu bewahren.“ Der Kunstschießplatz will Gefühle provozieren: kann man auf sich oder andere schießen?

Amtsgerichtsdirektor Christian Berg ließ das Luftgewehr jedoch bereits vor Eröffnung aus der Ausstellung entfernen und griff mit dieser Zensur in die Freiheit der Kunst ein. Konsequenterweise veränderte ich meine Arbeit, versah den „Kunstschießplatz!!!“ mit einem weiß-roten Tatortband und integrierte meine Stellungnahme. Der Richter war darüber „befremdet“ und ergänzte das Kunstwerk seinerseits um eine eigene Stellungnahme.

Anlässlich der heutigen Finissage habe ich Herrn Berg zu einem Gespräch vor Publikum geladen. Der Richter blieb bei seiner Position: Die Sicherheit in der Ausstellung im Grundbuchamt in Ebersberg - einem zum Amtsgericht gehörenden Gebäude - sah der Richter durch das Luftgewehr gefährdet. Als Hausherr habe er dafür Sorge zu tragen, Gefahrenquellen zu beseitigen. Selbst das ungeladene, nicht dem Waffenrecht unterliegende Luftgewehr durfte deshalb nicht in der Ausstellung verbleiben.

Weil der Richter so vermessen war, sein Statement an der Installation anzubringen sowie Zensur zu üben, habe ich ihn heute gegen 18 Uhr zum Kunstwerk erklärt: damit ist sein Handeln Kunst und damit frei.